Verantwortung und Integrität im Fokus

Verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Handeln ist für uns mehr als eine Pflicht – es ist Teil unserer Unternehmenskultur. Als Unternehmen mit einer langen Tradition und klaren Werten stehen wir für Integrität, Fairness und Transparenz. Unser Compliance-Ansatz hilft uns dabei, Risiken zu erkennen, Regelverstöße zu vermeiden und Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden zu stärken. Denn nachhaltiger Erfolg basiert auf klaren Regeln – und auf dem festen Willen, sie einzuhalten.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Feinhütte Code of Conduct

Die Feinhütte Halsbrücke GmbH (FHH) verpflichtet sich dazu, die höchsten Standards in Bezug auf Qualität und geschäftliche Integrität im Umgang mit ihren Lieferanten einzuhalten. Daher verlangt die FHH, dass die Arbeitsbedingungen in unserer Lieferantenbasis sicher sind, dass die Arbeiter mit Respekt und Würde behandelt werden, dass Herstellungsprozesse umweltfreundlich sind und die Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung ernst nehmen und professionell umsetzen.

Die FHH erwartet von ihren Lieferanten, diesen Codex zu respektieren, sich an folgende Normen und Richtlinien zu halten und diese im Unternehmen umzusetzen. Ferner erwartet die FHH, dass alle vorgelagerten und verbundenen Unternehmen, die hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen. 

Jeder Verstoß gegen die im Folgenden aufgeführten Punkte, wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. Bei Verdacht der Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Weiter steht der FHH zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten, die diesen Verhaltenscodex nachweislich nicht erfüllen bzw. keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Arbeitsbedingungen

Das Arbeitsrecht und die sich hieraus ergebenden Vereinbarungen sind einzuhalten. Insbesondere darf niemand wegen seiner Rasse, seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder Weltanschauung, seiner Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität benachteiligt, belästigt oder ausgegrenzt werden. Die FHH verlangt, dass ihre Lieferanten die jeweils geltende nationale Gesetzgebung bezüglich Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Vergütung befolgen.

Umweltschutz

Die FHH verlangt, die Einhaltung der jeweils geltenden nationalen Umweltgesetze, - regelungen und -standards. Der Betrieb jeglicher meldepflichtiger Anlagen muss behördlich genehmigt sein. Die genehmigten Grenzwerte, Auflagen und Bedingungen sind einzuhalten. Umwelt- bzw. Gesundheitsgefährdende Stoffe dürfen nicht in die Atmosphäre, in Gewässer oder den Boden abgegeben werden.

Kinder- / Zwangsarbeit

Die FHH verlangt von ihren Lieferanten, jegliche Art von Kinder- oder Zwangsarbeit in ihrem Unternehmen zu unterlassen. Dies gilt ebenfalls für vor- und nachgelagerte sowie verbundene Unternehmen.

Verbot von Korruption und Bestechung

Die FHH verlangt, dass ihre Lieferanten jegliche Art von Korruption oder Bestechung unterbinden. Die Einhaltung der Konventionen der Vereinten Nationen (UN) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Korruption ist sicherzustellen.

Einladungen und Geschenke

Die FHH verlangt, dass Lieferanten Einladungen und Geschenke nicht zur Beeinflussung missbrauchen. Einladungen und Geschenke an Mitarbeiter oder diesen nahestehende Personen werden nur gewährt, wenn Anlass und Umfang angemessen sind, d.h. sie geringwertig sind und als Ausdruck allgemein anerkannter Geschäftspraxis betrachtet werden.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die FHH verlangt, dass ihre Lieferanten Entscheidungen bezogen auf ihre Geschäftstätigkeit mit der FHH ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien treffen. Interessenkonflikte mit privaten Belangen oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten, auch von Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen oder Organisationen, werden schon im Ansatz vermieden bzw. untersagt.

Freier Wettbewerb

Die FHH verlangt, dass sich ihre Lieferanten im Wettbewerb fair verhalten und die geltenden Kartellgesetze beachten. Lieferanten beteiligen sich weder an kartellrechtswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, noch nutzen sie eine möglicherweise vorhandene marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus.

Geldwäsche

Die FHH verlangt, dass ihre Lieferanten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhalten und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligen.

Konfliktrohstoffe

Die FHH nimmt ihre soziale und ökologische Verantwortung sehr ernst und engagiert sich für die Aufrechterhaltung einer sozial und umweltpolitisch verantwortlichen Lieferkette und bezieht daher keinerlei Rohstoffe und Materialien aus konfliktbetroffenen und Hochrisiko- Gebieten (siehe „Sourcing Policy zu Konfliktrohstoffen und Konflikt/ändern'') .

Den vollständigen Verhaltenkodex für Lieferanten finden Sie