Das nehmen wir gern zurück.
Blei-, zinn- und antimonhaltige Stoffe – auch mit Kupfer verunreinigt – arbeiten wir sorgfältig auf und führen sie der Wiederverwendung zu. Und auch Stäube, Schlämme oder z.B. Krätzen fangen bei uns wieder ganz von vorne an – genauso wie Schlacken, Salze und Ofenausbruch. Wir arbeiten zuverlässig auf der Grundlage sämtlicher Gesetze und Bestimmungen.
Denn nicht zuletzt die Frage einer einwandfreien Entsorgung stellt sich jedem Unternehmen, das bleifreie und/oder bleihaltige Lote verarbeitet.
Die Liste der gesetzlichen Pflichten für Abfallerzeuger ist lang:
Vorlage eines Entsorgungsbeleges bei der Behörde
Anzeigen der Abfallerzeugung bei der jeweils zuständigen Behörde
Führung eines Nachweisbuchs über die Beseitigung des gefährlichen Abfalls, > 2 t /a in elektronischer Form (eANV - elektronisches Abfallnachweisverfahren)
Transportgenehmigung für jeden Transport durch eine zugelassenen Spedition mit Beförderernummer
Ihr Vorteil: Sie brauchen sich weder um die Meldungen des Abfalls bei der Behörde, noch um Transportgenehmigungen, Entsorgungsbelege oder weitere Nachweise zu kümmern: Wir erledigen das: digital dokumentiert, rechtssicher und kostenlos im Rahmen der freiwilligen Rücknahme gemäß § 26 KrWG.
Beispiele für gefährliche Abfälle

Aschen

Skimmings

Krätzen

Späne
Diagnostik im eigenen Labor
Präzision garantiertZinn-, blei- und antimonhaltige Metalle und Schrotte sind wertvolle Rohstoffe, die sich mit dem nötigen Know-how und entsprechenden Technologien bestens wieder nutzen lassen. Voraussetzungen dafür sind ein nachhaltiges Vollrecyclingkonzept, Expertise und ein geschultes Team. Auf Basis von Kessel- oder Ofenproben erstellen wir mit genormter und geeichter Labor- und Analysetechnik exakte Analysen der Materialien.
