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Anfragedaten

Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (§ 5 ChemVerbotsV) dürfen bleihaltige Stoffe nur an gewerbliche Abnehmer mit entsprechender Fachkunde abgegeben werden. Ein Verkauf an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt. Wir behalten uns daher vor, bei Bestellungen entsprechende Nachweise einzufordern.