Pb67Sn33 ist Standardweichlot für das Kolben- und Flammlöten sowie für Tauchverzinnungen von verzinkten Stahlblechen oder legiertem Zink im Metallhandwerk sowie dem Behälter- und Kühlerbau. Bedingt auch für den Einsatz im Bereich der Karosseriearbeiten geeignet.

Lieferformen

  • Barren mit und ohne Aufhängung

  • Stangen Typ 3K & 4K

  • Drähte massiv und flussmittelgefüllt

  • Pellets (Halbkugelabschnitte)

  • Sticks® (Zylinder)

Andere hier nicht aufgeführte Formate bzw. Produkte ggf. nach Absprache möglich.

Anwendungen

Bleihaltiges Elektroniklot, welches primär für die allgemeine Verwendung in den nachfolgenden Applikationen bzw. Lötverfahren entwickelt wurde.

  • Flammenlötung

  • Kolbenlötung

  • Tauchverzinnung

  • Behälter- & Kühlerbau

  • Metallhandwerk

  • Spenglerarbeiten

Produkte

Stangen aus Pb67Sn33

Geometrietyp Länge Breite Höhe
dreikant 400 mm 10 mm 10 mm

1458

gegossen

keine

ohne

dreikant

Stangen

400 mm

10 mm

10 mm

Die angezeigten Produkte stellen nur eine Auswahl aus unserer Produktpalette dar. Kontaktieren Sie uns gern für Ihre Wunschkonfiguration von Stangen aus Pb67Sn33.

Materialeigenschaften

Schmelztemperatur °C183-250
Lötwellentemperatur °Ck.A.
Dichte g/cm³9,6
Härte HBk.A.
Zugfestigkeit N/mm²k.A.
Dehnung %k.A.
Spezifische Schmelzwärme J/gk.A.
Elektrische Leitfähigkeit m/Ωmm²5,8

Dieses Metall ist bei sach- und fachgerechter Lagerung in einer sauberen und trockenen Umgebung mindestens 48 Monate lagerbar. Für massive Formate ist im Regelfall nach Ablauf der genannten Lagerdauer eine weitere Verarbeitung problemlos möglich, sollte aber vorab technisch geprüft und freigegeben werden.

Chemische Zusammensetzung nach DIN 1707-100

(Angaben in Gewichtsprozent)

ElementFormelzeichenZusammensetzung
BleiPbRest
ZinnSn32,5-33,5
AntimonSb< 0,5
BismutBi< 0,25
IndiumIn< 0,1
SilberAg< 0,1
KupferCu< 0,08
GoldAu< 0,05
ArsenAs< 0,03
EisenFe< 0,02
NickelNi< 0,01
CadmiumCd< 0,005
AluminiumAl< 0,001
ZinkZn< 0,001

Die in der Tabelle genannten Daten basieren auf den Normungsdaten der DIN 1707-100.

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Anfragedaten

Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (§ 5 ChemVerbotsV) dürfen bleihaltige Stoffe nur an gewerbliche Abnehmer mit entsprechender Fachkunde abgegeben werden. Ein Verkauf an Privatpersonen ist gesetzlich untersagt. Wir behalten uns daher vor, bei Bestellungen entsprechende Nachweise einzufordern.